Börsengeschäfte über Ihre Bank haben den Nachteil, dass die Provisionen für den Orderauftrag
(Kaufen, Verkaufen) insbesondere bei kleineren Investitionssummen einen empfindlich großen
Anteil am Gesamtgeschäft ausmachen können.
Viele Online-Broker bieten daher für Kunden, die sehr häufig "traden" (z.B. mehr als 50 Order pro Jahr), eine Premium-Mitgliedschaft zu günstigeren Provisionen an (z.B. als StarTrader bei Cortal Consors). Eine solche Mitgliedschaft wird auf Initiative des Kunden beantragt und beinhaltet häufig weitere Extras wie kostenlose Marktanalysen oder Einladungen zu Treffen am Börsenstammtisch.
Ein Depotwechsel zu einer anderen Bank oder gar die komplette Schliessung Ihres Depots (z.B. Fonds, Aktien) erfolgt immer gebührenfrei. Ein Wechsel kann oftmals leichter erfolgen als gedacht, da sich Ihr neues Kreditinstitut um alle Formalitäten und den darauf folgenden Depotwechsel kümmert.
Werden Lastschriftaufträge aufgrund zu geringer Rücklagen des Kunden abgewiesen, so ist es der Bank
laut Urteil des Bundesgerichtshofs untersagt für diese Rückweisung Gebühren zu verlangen. Allerdings
ist darauf zu achten, dass je nach Vertragspartner (Empfänger der Lastschrift) Gebühren für die nicht
durchgeführte Abbuchung entstehen können (vertraglich festgelegt).
Ferner ist Ihre Bank verpflichtet, Sie unentgeltlich über nicht ausgeführte Aufträge zu unterrichten.
Kreditinstitute dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden keine Gebühren für Beratungsgespräche aller Art verlangen. Somit steht dem Kunden offen, völlig unentgeltlich mehrere Angebote bei unterschiedlichen Banken zu überprüfen.
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